Nutzerordnung der TUM Electron Microscopy Facility
Präambel
Die TUM Electron Microscopy Facility (EMF) ist eine von Experten betriebene multidisziplinäre Forschungsinfrastruktur, die elektronenmikroskopische Untersuchungen auf höchstem wissenschaftlichem Niveau ermöglicht und für Nutzer bzw. Nutzerinnen der Facility zugänglich macht.
Die Aufgabe der EMF ist es:
1) Nutzer bzw. Nutzerinnen auszubilden und ihnen die Durchführung von Projekten zu ermöglichen.
2) Service-Messungen für interne und externe Nutzer bzw. Nutzerinnen durchzuführen,
3) Methodenentwicklung im Bereich der Elektronenmikroskopie zu betreiben,
4) sich an Forschungsprojekten mit Dienstleistungen und als wissenschaftlicher Partner zu beteiligen,
5) internen und externen Interessenten im Rahmen der universitären Ausbildung Methodenkompetenz zu vermitteln.
1 Organisation
Das technisch und wissenschaftlich verantwortliche Personal ergibt sich aus der Anlage zur Nutzerordnung, die von der Leitung des EMF regelmäßig fortgeschrieben wird.
Antragsberechtigung für die Nutzung
Antragsberechtigt für die Nutzung sind Angehörige der TUM, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Forschung und Lehre oder im Rahmen ihres Studiums die Leistungen der EM Core Facility in Anspruch nehmen wollen. Antragsberechtigt sind außerdem Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen anderer universitären Einrichtungen sowie Nutzerinnen bzw. Nutzer, die an einer deutschen wissenschaftlichen Forschungseinrichtung beschäftigt sind. In geringem Umfang können auch Wissenschaftler bzw. Wissenschaftlerinnen forschender Unternehmen im Rahmen von Kooperationsprojekten Nutzeranträge stellen; dabei sind die TUM Rahmenvorgaben für die Kooperationen mit Unternehmen und Werkverträgen zu befolgen.
Die Nutzer bzw. Nutzerinnen sind für die Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis gemäß den Leitlinien der DFG verantwortlich. Die vorliegende Nutzungsordnung ist für alle Nutzer und Nutzerinnen verbindlich.
2 Nutzerangebot und Dienstleistungen
2.1 Wartung und Justage von Instrumenten (Operation/Maintenance)
Die Geräteverantwortlichen und Mitarbeitenden der EMF stellen einen Reibungslosen Betrieb der Geräte sicher und kümmern sich um die Justage, Kalibrierung und den fachmännischen Service der Instrumente.
2.2 Wissenschaftliches Consulting (Trials & Consulting)
Für die Unterstützung von Projektanträgen, zur Initiierung von Kooperationen, sowie für Machbarkeitsstudien oder neuartige Experimente ist eine gebührenfreie Instrument Nutzung möglich. Hierfür ist ein limitiertes Kontingent and Betriebsstunden verfügbar, auf das in Absprache mit der Leitung der EMF, bzw. der Leitungskommission, zugegriffen werden kann.
3 Zugang zu den Geräten und Betriebsmodi
Der Zugang zu den Geräten der EMF erfolgt entweder in Form einer wissenschaftlichen Zusammenarbeit oder im Anwendungs- bzw. Servicebetrieb.
Die Form einer wissenschaftlichen Kooperation sowie des Service-Betriebs ist mit der technischen Komplexität der High-end Geräte, der Komplexität der experimentellen Durchführung, sowie den zeitintensiven Messungen begründet.
3.1 Anwenderbetrieb
Im Anwenderbetrieb arbeiten Nutzer (bei geringerem Betreuungsaufwand durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EMF) selbständig an den Geräten. Die Gewinnung und Aufbereitung von Probenmaterial erfolgt in der Regel eigenverantwortlich durch die Nutzenden und grundsätzlich in Arbeitsräumen und Laboreinrichtungen der Nutzenden.
Der eigenständige Zugang an die Geräte setzt folgende Bedingungen voraus:
1) Kenntnisse der Grundlagen der Elektronenmikroskopie
2) Mehrtägige, kostenpflichtige Ersteinweisung durch die Geräteverantwortlichen in die jeweilige Untersuchungsmethode am entsprechenden Gerät.
3) Erfolgreiche Teilnahme an der allgemeinen Laboreinweisung, der Sicherheitsunterweisung Röntgenschutz sowie der Sicherheitsunterweisung für tiefkaltverflüssigte Gase, die von den Mitarbeitern der Nutzereinrichtung angeboten werden. Die Sicherheitsunterweisungen sind vor der Geräteeinweisung zu absolvieren und mindestens einmal jährlich zu wiederholen.
4) Eine vom Facility Management eindeutig zugeordnete Projektnummer, die zusammen mit den entsprechenden Eintragungen im Buchungssystem die Grundlage für die Abrechnung der anfallenden Nutzungsentgelte darstellt.
Der Anwenderbetrieb ist nur für Instrumente vorgesehen, die für einen multi-user Betrieb ausgelegt sind bzw. auch von nicht-Experten nach einer Einführung sinnvoll und effizient gemäß ihrer Bestimmung bedient werden können.
Die Erlaubnis, eigenständige Messungen durchzuführen, kann in begründeten Fällen durch die Mitarbeiter der EMF widerrufen werden.
Bei eigenständigen Untersuchungen im Anwenderbetrieb verbleibt das geistige Eigentumsrecht bei den Nutzern. Bei externen Nutzern wird das vertraglich geregelt.
3.2 Servicebetrieb
Die Servicenutzung ist für Personen, die keine nachgewiesene umfangreiche Erfahrung im Bereich der Elektronenmikroskopie besitzen oder zusätzliche Unterstützung wünschen.
Hierfür bietet das Personal der EMF die Bearbeitung von Aufträgen an, die mit geringerem Umfang oder hoher Dringlichkeit, aber nicht in Selbstnutzung oder Kooperation ausgeführt werden können.
Der Service inkludiert die wissenschaftliche Beratung zur Versuchsplanung und Probenvorbereitung und gegebenenfalls, Unterstützung bei der Auswertung und Interpretation der Daten.
Bei Serviceuntersuchungen sind die durch die Nutzung der EMF erzielten Ergebnisse ausschließlich Eigentum des Auftraggebers.
4 Zugangsregelung
4.1 Antragstellung
Nutzer bzw. Nutzerinnen stellen einen Antrag auf Nutzungszugang im Service- oder Anwendungsbetrieb an das Facility Management. Die Antragstellung erfolgt über das online-Portal anhand einer evaluationsfähigen Projektskizze (Vorlage wird bereitgestellt). Diese muss, neben einer Beschreibung der wissenschaftlichen Fragestellungen und der damit begründeten Notwendigkeit von EM-Messungen auch die Art (Anwender- oder Servicebetrieb) und den gewünschten Umfang der Messungen erläutern. Die Projektskizze sollte nicht mehr als zwei Seiten umfassen. Für eine effiziente Zuordnung von Nutzungskosten zu Projekten sind Nutzer bzw. Nutzerinnen mit mehreren Projekten angehalten, für jedes einzelne Projekt einen separaten Antrag zu stellen.
4.2 Evaluation
Nutzungsanträge werden von Fachexperten bzw. -expertinnen der EMF in Bezug auf technische Durchführbarkeit sowie die wissenschaftliche Qualität des Projekts (ggf. in Rücksprache mit weiteren Fachexperten bzw. –expertinnen und ggf. dem Leitungsgremium) beurteilt.
Im Falle einer positiven Evaluierung wird:
1) dem Antrag eine Projektnummer (für Buchung und Kostenverrechnung) zugewiesen
2) das (bzw. die) für die Untersuchung geeigneten Instrumente benannt.
3) im Servicebetrieb wird dem Projekt außerdem ein Projektverantwortlicher Experte der EMF („Operator“) zugewiesen, der die Messung(en) durchführen wird.
4) Im Anwender betrieb erhält der Nutzer bzw. die Nutzerin nach erfolgreich absolvierten Geräteeinschulung eine Zugangsberechtigung zum Online-Buchungssystem
Anträge auf Nutzung, deren Evaluierung und die sich anschließende Nutzungszeitvergabe werden von der EMF dokumentiert.
5 Nutzungszeitvergabe und Instrument Buchung
Für die Nutzung von Instrumenten steht Nutzern bzw. Nutzerinnenmit Zugangsberechtigung ein Online-Buchungssystem zur Verfügung. Eine geplante Nutzung muss vorher im online-Kalender unter Eingabe einer Projektnummer und Nutzer-ID eingetragen werden. Im Service Betrieb erfolgt die Buchung durch den Operator, der sich zuvor mit dem Nutzer bzw. der Nutzerin auf einen Termin für die geplanten Messungen einigt.
Je nach Instrument und Auslastung können Nutzer bzw. Nutzerinnen Buchungen für maximal 2 oder 4 Wochen im Voraus erfolgen. Die Betreiber der Instrumente sind berechtigt, Buchungen in Ausnahmefällen (z.B. für geplante Service Interventionen) über diesen Zeitraum hinaus zu tätigen. Buchbar sind Zeiten entsprechend des aktuellen Belegungsplanes im Rahmen der üblichen Nutzungszeiten (montags – freitags von 8 bis 18 Uhr). Sonderbuchungen, z.B. für andauernde Untersuchungen bzw. zu Sonderzeiten, können über das Facility Management bzw. Geräteinhaber angefragt werden. Hier wird entsprechend des Auslastungsgrades des Gerätes wie auch der Regeln der Arbeitssicherheit über diese Anfragen befunden.
Stornierungen sind über das Onlinebuchungssystem oder über die Geräteverantwortlichen bis zu 24 Std. vor dem jeweiligen Nutzungszeitraum kostenfrei möglich. Bei Nichterscheinen (ohne Stornierung) beziehungsweise verspäteter Stornierung der Buchung innerhalb weniger als 24 Std. kann das volle Nutzungsentgelt für den gebuchten Zeitraum erhoben werden.
Im Falle von Überbuchung oder in Konfliktfällen entscheidet das Facility Management gemeinsam mit dem Instrument-Betreiber und gegebenenfalls mit dem Leitungsgremium über die Nutzungszeitvergabe bzw. Priorisierung von Projekten im Hinblick auf die Relevanz der jeweiligen Forschungsprojekte für die Forschungsschwerpunkte der TUM.
Für die Buchung von Instrumenten stehen folgende Kategorien zur Verfügung:
1. Service & Anwenderbetrieb
2. Trials & Consulting
3. Research & Development
4. Maintenance & Operation
Kategorie 1 ist kostenpflichtig und gilt für alle Buchungen im Service und Anwenderbetrieb.
Kategorie 2 ermöglicht eine zeitlich begrenzte kostenfreie Nutzung von Geräten für Machbarkeitsstudien und initiale Projektakquise sowie zur Unterstützung von Projektanträgen.
Kategorie 3 dient dazu, die EMF international auf eine Spitzenposition zu bringen und längerfristig zu halten. Diese Kategorie beinhaltet alle Projekte, die der Methodenentwicklung und Forschung auf dem Gebiet der Elektronenmikroskopie gewidmet sind, und Arbeiten, die längerfristig zu einem Vorteil für alle Nutzer bzw. Nutzerinnen der Einrichtung führen. Kategorie 3 ist über wissenschaftliche Kooperation zugänglich und kann nur von Experten der an der Core-Facility beteiligten Chairs gebucht werden.
Kategorie 4 ist für die Betreiber der Geräte vorgesehen und beinhaltet alle notwendigen Service-Arbeiten, die für ein Aufrechterhalten des effizienten und zuverlässigen Betriebes der Instrumente notwendig ist.
Die Nutzungszeiten und Buchungskategorien werden im Online-Buchungssystem erfasst und dienen als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Kosten. Die Nutzungskosten sind unter Punkt 13 aufgeführt.
6 Buchungssystem
Das Buchungssystem ist Teil eines Lab-Management Programms, welches den Betrieb der EMF und aller Geräte ermöglicht. Über das Buchungssystem werden die Nutzungszeiten der Geräte geplant und erfasst. Die gebuchten Zeiten sind pro Instrument gleichzeitig mit dem jeweiligen Nutzenden und der Projektnummer verlinkt. Dies dient der Kostenberechnung und Rechnungsstellung und liefert darüber hinaus Rückschlüsse über Gerätenutzung, z.B. durch Nutzungsstatistiken. Das Lab-Management Programm dient auch als Informations-Plattform, über welche Ausfälle oder anstehende Wartungen von Geräten angekündigt werden. Außerdem beinhaltet es ein digitales Logbuch in dem sich Nutzer unter Angabe von Nutzungsdatum, Nutzungsdauer, und Uhrzeit, sowie Projekt- und Geräte-spezifischen Informationen zum Zustand am Instrument zu Beginn einer Session eintragen.
7 Wissenschaftliche Daten
7.1 Datenspeicherung und Datensicherung:
Daten dürfen grundsätzlich nur auf dafür vorgesehenen Partitionen des jeweiligen Supportrechners zwischengespeichert werden. Es ist nicht erlaubt, eigene Speichermedien an die Supportrechner der Mikroskope anzuschließen. Daten auf den Supportrechnern werden durch die Administratoren verwaltet und über einen universitätsinternen Datenaustauschserver für die Nutzenden verfügbar gemacht. Daten müssen innerhalb eines Monats vom jeweiligen Supportrechner gesichert werden. Ältere Daten werden bei Kapazitätsmangel ohne weitere Vorwarnung oder Datensicherung durch Geräteverantwortliche der EMF gelöscht.
Die TUM EMF stellt keine Infrastruktur zur längerfristigen Verwaltung und Archivierung gewonnen Bilddaten zur Verfügung. Nutzer bzw. Nutzerinnen werden auf die in der TUM Research Data Management Policy hingewiesen, die u.a. das Leibniz Rechenzentrum (LRZ) als zentrale Anlaufstelle für diese Aufgabe vorsieht. Nutzer bzw. Nutzerinnen werden darauf hingewiesen, dass im Falle einer Veröffentlichung, die Daten gemäß der DFG-Empfehlung zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis (http://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/gwp/), mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden müssen. Die Verantwortung für die Aufbewahrung dieser Primärdaten obliegt vollständig dem Nutzer bzw. der Nutzerin. Das LRZ stellt an der TUM die entsprechende Infrastruktur für Datentransfer und Speicherung (u.a. Sync+Share, NAS Online Storage, Data Science Storage, Einbindung in das Deutsche Forschungsnetz) zur Verfügung. Das TUM Research Service Centre und das IT-Servicezentrum unterstützen und beraten die Nutzer und Nutzerinnen in allen Fragen der Datenspeicherung, Verarbeitung, Veröffentlichung und Archivierung.
7.2 Datenanalyse, Urheberschaft und Veröffentlichungen
Die TUM EMF ist für die Qualität der im Anwenderbetrieb generierten Primärdaten nicht verantwortlich, ist aber sehr bestrebt, eine höchstmögliche Qualität in Aufnahme und Interpretation der Daten durch aktive Unterstützung und Beratung zu etablieren.
Je nach Erfahrungsgrad des Nutzers bzw. der Nutzerin bezüglich der EM-Bildgebung und Bildanalyse kann die Datenanalyse im Rahmen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der EMF unterstützt bzw. vollständig übernommen werden.
Im Falle einer wissenschaftlichen Zusammenarbeit teilen sich Nutzer bzw. Nutzerinnen und wissenschaftliche Ansprechperson die Verantwortung für die Primärdaten bzw. deren Analyse.
Die Autorenschaft soll sich im Falle einer Veröffentlichung an der DFG-Empfehlung zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu orientieren.
Im Falle wesentlicher Beiträge zur experimentellen Durchführung, zur Datenauswertung bzw. deren Interpretation sind der oder die an dem entsprechenden Vorhaben beteiligten Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin der EMF in die Autorenliste in Publikationen aufzunehmen. Die Ausnahmen stellen hier der eigenverantwortliche Zugang im Anwendungsbetrieb und der routinemäßige Servicebetrieb dar. In diesen Fällen ist die Core-Facility in der Danksagung zu erwähnen.
8 Nutzerhaftung und Pflichten:
Für den Mikroskop-Betrieb wichtige Vorkommnisse und Fehlermeldungen sind schnellstmöglich den für das jeweilige Instrument verantwortlichen Personen zu melden und im digitalen Instrument-Logbuch festzuhalten. Eigenständige Justierungen und Reparaturversuche der Geräte durch den Nutzenden sind untersagt. Die Betreiber sind berechtigt, in begründeten Fällen den Nutzenden von einer weiteren Bedienung auszuschließen.
8.1 Nutzerpflichten
1) Jeder Nutzende verpflichtet sich, die am Standort gültigen Laborregeln und der Gerätebetreibenden Lehrstühle einzuhalten. Das bedeutet vor allem, die überlassenen Geräte sachgemäß und pfleglich zu gebrauchen und lediglich Methoden anzuwenden, in die die jeweiligen Nutzer eingewiesen sind.
2) Anweisungen der Geräteverantwortlichen wie auch des restlichen Personals ist Folge zu leisten. Die Nutzenden verpflichten sich, den Geräte- oder Laborverantwortlichen umgehend Mitteilung zu machen, sofern Gerätedefekte oder Sicherheitsrisiken aufgedeckt werden. Ziel ist es, durch frühzeitige Behebung von Defekten Folgeschäden an den Geräten auszuschließen oder zu minimieren.
3) Versuchsmaterialien, von denen Sicherheitsrisiken ausgehen könnten, dürfen nicht ohne vorherige Rücksprache mit der Leitung der TEM-Nutzereinrichtung in die Einrichtung gebracht werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EMF müssen über die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen in Kenntnis gesetzt werden.
4) Alle Nutzenden der EMF verpflichten sich, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (http://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/gwp/) zu wahren.
5) Datensicherung: Die Nutzenden sind selbst für die Sicherung ihrer Daten verantwortlich. Daten müssen innerhalb eines Monats vom jeweiligen Geräterechner gesichert werden. Ältere Daten werden bei Kapazitätsmangel ohne weitere Vorwarnung oder Datensicherung durch Geräteverantwortliche der EMF gelöscht.
6) Bei eigenständigen Untersuchungen im Anwenderbetrieb verbleibt das geistige Eigentumsrecht bei den Nutzern.
7) Veröffentlichungen: Bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen muss der Nutzer bzw. die Nutzerin auf die Arbeiten an der EMF zum Beispiel in der Danksagung hinweisen.
9 Nutzungsentgelte
Die Nutzungsentgelte der EMF richten sich nach den Vorgaben der DFG (Richtwerte für die Beantragung von Nutzungskosten, www.dfg.de/formulare/55_04/55_04_de.pdf).
Mikroskop | Selbstnutzung (€/h) | Kooperation (€/h) | Service Uni-intern (€/h) | Service Extern (€/h) |
Geräteklasse I (REM) | 40 | Preis auf Anfrage | 80 | Preis auf Anfrage |
Geräteklasse II (FIB, TEM) | 80 | Preis auf Anfrage | 140 | Preis auf Anfrage |
Geräteklasse III (Cryo-TEM, High End TEM) | 120 | Preis auf Anfrage | 200 | Preis auf Anfrage |